NIS2 ist da. Wir machen Sie handlungsfähiger.
Das NIS2-Umsetzungsgesetz gilt seit Dezember 2025 – ohne Übergangsfrist. Wir prüfen Ihre Betroffenheit, identifizieren die Lücken und unterstützen Sie pragmatisch auf dem Weg zur Compliance. Beratung und Software aus einer Hand.
Sind Sie betroffen?
Maßgeblich sind Sektor und Unternehmensgröße. Zwei Kategorien entscheiden über den Umfang Ihrer Pflichten.
Besonders wichtige Einrichtungen
Sektoren mit hoher Kritikalität – unterliegen der strengsten Aufsicht und proaktiven Kontrollen.
Wichtige Einrichtungen
Weitere kritische Sektoren – dieselben Kernpflichten, Kontrollen erfolgen anlassbezogen.
Was NIS2 konkret verlangt
Vier Kernpflichten, die seit Inkrafttreten unmittelbar gelten – ohne Schonfrist.
Registrierung beim BSI (§ 33 BSIG)
Betroffene Einrichtungen müssen ein ELSTER-Organisationszertifikat beantragen (MUK) und sich beim BSI-Portal registrieren. Die fehlende Registrierung ist ein eigenständiger Bußgeldtatbestand.
Risikomanagement (§ 30 BSIG)
Zehn verpflichtende Maßnahmenbereiche: Risikoanalyse, Vorfallsbehandlung, Backup, Lieferkette, Zugriffskontrolle, Verschlüsselung, MFA, Schulungen und mehr.
Meldepflichten 24/72h (§ 32 BSIG)
Erhebliche Vorfälle: Frühwarnung binnen 24 Stunden, Meldung binnen 72 Stunden, Abschlussbericht nach einem Monat.
Geschäftsleitung haftet
Die Leitung muss Maßnahmen billigen, überwachen und sich schulen lassen. Dem Unternehmen drohen Bußgelder bis 10 Mio. € bzw. 2 % Umsatz – der Geschäftsführung bei schuldhafter Pflichtverletzung zusätzlich persönliche Haftung.
Von der Betroffenheit bis zum Nachweis
Wir begleiten Sie pragmatisch und priorisiert – technisch und organisatorisch, ohne Sie in Standards zu ertränken.
Betroffenheits- & Self-Check
Wir ordnen ein, ob und als welche Kategorie Sie unter NIS2 fallen – und was das konkret bedeutet.
Gap-Analyse
Soll-Ist-Abgleich gegen die NIS2-Anforderungen – mit klarer, priorisierter Lückenliste.
Maßnahmen-Roadmap
Ein realistischer Umsetzungsplan: was zuerst, mit welchem Aufwand und welcher Wirkung.
Umsetzungsbegleitung
Wir setzen Maßnahmen mit um – von Notfallplänen und Rollen bis zu Meldewegen und Dokumentation.
ISMS & ISO-27001-Mapping
Bestehende ISMS nutzen wir als Basis und adressieren die NIS2-spezifischen Lücken gezielt.
Schulung der Leitung
Wir bereiten Geschäftsführung und Verantwortliche auf ihre Pflichten und die Haftung vor.
So gehen wir vor
Von der ersten Einordnung bis zum prüffähigen Nachweis – in vier Schritten.
Betroffenheit prüfen
Erstgespräch und Self-Check: Fallen Sie unter NIS2 und in welche Kategorie?
Gap-Analyse
Soll-Ist-Abgleich gegen die Anforderungen, priorisierte Lückenliste.
Umsetzen
Maßnahmen, Rollen, Meldewege und Dokumentation – auf Wunsch softwaregestützt.
Nachweisen
Prüffähige Dokumentation für BSI und Aufsicht – laufend aktuell gehalten.
Das Gesetz gilt. Abwarten ist keine Option mehr.
Die NIS2-Pflichten sind seit dem 6. Dezember 2025 unmittelbar verbindlich – ohne Übergangsfrist. Die Verantwortung liegt explizit bei der Geschäftsführung, eine reine Delegation reicht nicht. Wer jetzt strukturiert startet, reduziert Haftungsrisiko und Aufwand.
Keine Übergangsfrist
Risikomanagement und Meldepflichten gelten seit dem Tag des Inkrafttretens.
Leitung in der Pflicht
Billigung, Überwachung und Schulung sind verpflichtend – mit persönlicher Haftung.
Spürbare Bußgelder
Bis zu 10 Mio. € oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes des Unternehmens.
Beratung und Software aus einer Hand
Wir dokumentieren NIS2 nicht nur – wir machen die Umsetzung digital nutzbar.
Durchgängiger Ansatz
Beratung, Maßnahmen und Software greifen ineinander – kein Bruch zwischen Konzept und Betrieb.
Technische Substanz
Wir verstehen die Realitäten in echten IT-Umgebungen – und bauen unsere Software selbst.
Deutscher Anbieter
Hosting in Deutschland, nach den Vorgaben der DSGVO, kurze Wege und persönliche Ansprechpartner.
Häufig gestellte Fragen zu NIS2
Sie haben weitere Fragen? Sprechen Sie uns direkt an – wir antworten unkompliziert.
Klären Sie Ihre NIS2-Betroffenheit – im Erstgespräch
Schreiben Sie uns kurz, worum es geht. Wir melden uns persönlich zurück und ordnen Ihre Situation ein.
NIS2 wartet nicht. Fangen wir an.
Das Gesetz gilt – ohne Übergangsfrist. In einem kostenlosen Erstgespräch klären wir Ihre Betroffenheit und den sinnvollsten nächsten Schritt.